Unterricht nach den Pfingstferien
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten Sie über die vorläufige Planung des Unterrichts nach den Pfingstferien informieren. Das dazugehörige Elternschreiben unserer Ministerin, Frau Dr. Hubig, finden Sie hier.
Das Ministerium hat unter der Voraussetzung gleichbleibender oder weiter fallender Inzidenzzahlen entschieden, dass der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen vom 07. Juni bis zum 18. Juni 2021 weiter fortgesetzt wird. Die bekannten bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. Da die zentralen Klassenarbeiten der Jgst. 5 - 10 nun geschrieben wurden, kehren wir für diese 2 Wochen für alle Jahrgangsstufen (5 – 12) zu einem wöchentlichen Wechsel zurück:
Woche |
Präsenzunterricht |
Fernunterricht |
Montag, 07.06. – Freitag, 11.06.21 |
Gruppe B |
Gruppe A |
Montag, 14.06. – Freitag, 18.06.21 |
Gruppe A |
Gruppe B |
Ab dem 21. Juni 2021 soll dann bis zum Schuljahresende am 16. Juli 2021 „normaler“ Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahrgangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter positiv entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Die bekannten Hygienebestimmungen und die Testpflicht gelten davon unabhängig weiterhin.
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah hier auf unserer Homepage informieren.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien vorab erholsame und hoffentlich schöne Pfingstferien! Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Die Schulleitung
Befreiung von der Testpflicht
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
die von Bundestag und Bundesrat aufgrund des § 28c IfSG erlassene Rechtsverordnung u.a. zur Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen gilt ab sofort auch für die Schulen in RLP. Die entsprechenden Elternbriefe bzw. das Scheiben für volljährige Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen Voraussetzungen für die Befreiung finden Sie hier und auf unserer Homepage unter „Corona-News“:
Elternanschreiben (SuS ab 12 Jahre)
Elternanschreiben (SuS unter 12 Jahre)
Anschreiben volljährige Schülerinnen und Schüler
Generell ist eine Befreiung nur möglich, wenn man
- nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS_CoV-2 vor nicht mehr als 6 Monaten und nicht weniger als 28 Tagen genesen ist,
- vollständig gegen Corona geimpft ist und die zweite Impfung mindestens 14 vollendete Tage zurückliegt oder
- nach einer länger als 6 Monate zurückliegenden Infektion genesen ist und zusätzlich zumindest die erste Impfung vorweisen kann.
Alle Angaben müssen gegenüber der Klassen- / Stammkursleitung mittels Impfpass / Impfbescheinigung oder amtlicher Bescheinigung über einen positiven Coronatest (PCR) nachgewiesen werden!
Die Klassen- / Stammkursleitung kann dann einen entsprechenden Vordruck über die Befreiung von der Testpflicht ausfüllen und aushändigen. Diese Befreiung ist im Rahmen der nach wie vor geltenden Testpflicht bei jedem Test in der Schule im Original oder als Foto auf dem Smartphone / Tablet vorzulegen.
Für die Teilnahme am Unterricht und Klassen- / Kursarbeiten gilt weiterhin, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn die Schülerinnen und Schüler sich im Rahmen des Unterrichts zweimal pro Woche selbst testen, alternativ einen gültigen Testnachweis (Teststelle, Ärzte nicht älter als 24 Stunden) vorlegen oder die oben genannte Befreiung von der Testpflicht nachweisen!
Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin (Einbahnstraßenprinzip, Abstand, Händedesinfektion / - reinigung, Maskenpflicht)!
Darüber hinaus informieren wir Sie, dass uns neue Selbsttests geliefert wurden – dieses Mal von ANBIO. Diese sollen bis zu den Sommerferien verwendet werden. Die Kurzanleitung finden Sie hier . Die Funktionsweise und Handhabung ist nahezu identisch.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung
Unterricht vom 17.05. – 21.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
in der kommenden Schulwoche (17. – 21.05.2021) werden wir definitiv noch im täglichen Wechselunterricht sein. Dementsprechend ergibt sich folgende Einteilung:
Wochentag |
Datum |
Stufe 5 |
Stufen 6-8 |
Stufen 9-10 |
MSS 11 |
MSS 12 |
Montag |
17.05.21 |
A |
A |
A |
A |
A |
Dienstag |
18.05.21 |
B |
B |
B |
B |
B |
Mittwoch |
19.05.21 |
A |
A |
A |
A |
A |
Donnerstag |
20.05.21 |
B |
B |
B |
B |
B |
Freitag |
21.05.21 |
A |
A |
A |
A |
A |
Anschließend haben wir insgesamt 2 Wochen Pfingstferien, über die wir uns alle nach den anstrengenden und von stetigen Veränderungen geprägten letzten Wochen sicherlich sehr freuen. Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, 07.06.2021.
In welcher Form der Unterricht dann stattfinden kann und ob ggf. auch wieder ein vollständiger Präsenzunterricht möglich ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen, da diese Entscheidung von Seiten des Ministeriums getroffen wird. Sobald wir eine verbindliche Aussage dazu treffen dürfen, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir wünschen Ihnen allen ein hoffentlich ruhiges und erholsames verlängertes Wochenende!
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung
Virtueller Elternsprechtag für die Jgst. 7-11
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
durch die Pandemie konnte in diesem Schuljahr leider kein regulärer Elternsprechtag stattfinden. Um Ihnen dennoch die Möglichkeit zu einer individuellen Beratung und einem Gespräch anzubieten, findet am kommenden Dienstag (11.05.21) und Mittwoch (12.05.21) jeweils von 14:00 – 17:00 Uhr ein „virtueller Elternsprechtag“ statt. Die Einladung dazu ist Ihnen bereits vor drei Wochen zugegangen.
Da wir auch weiterhin gehalten sind Kontakte möglichst zu vermeiden, werden die Gespräche telefonisch oder als Videokonferenz über die Plattform BigBlueButton stattfinden. Der Unterricht endet aus diesem Anlass an den beiden Tagen nach der 5. Unterrichtsstunde.
Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund!
Die Schulleitung
Umsetzung der Testpflicht ab 03.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
wie bereits bekannt sofort gilt eine Testpflicht für das Schulgelände. Die Präsenzpflicht in den Schulen ist nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen nicht aufgehoben. Widersprüche gegen die Testpflicht sind rechtlich nicht möglich, weil sich niemand einer gesetzlichen Pflicht durch Widerspruch entziehen kann.
Der Schulelternbeirat, die Schülerversammlung, das Kollegium, der örtliche Personalrat und die Schulleitung haben darüber hinaus wie angekündigt eingehend bezüglich der als Ausnahme möglichen Anerkennung der „qualifizierten Selbstauskunft“ beraten und abgestimmt. Abschließend fand eine entsprechende Aussprache und Abstimmung im Schulausschuss statt. Dabei wurde sich eindeutig gegen eine solche ausnahmsweise Anerkennung der qualifizierten Selbstauskünfte ausgesprochen.
Daher darf entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab dem 03.05.2021 das Schulgelände nur noch unter folgenden Bedingungen betreten werden:
- Wöchentlich zweimaliger kostenloser Selbsttest in der Schule.
- Alternativ sind die Vorlage einer negativen Testbescheinigung durch anerkannte Testzentren und Testeinrichtungen oder von Ärztinnen und Ärzten zulässig.
Alle externen Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein!
Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule nicht testen lassen und / oder keinen Testnachweis vorlegen können, müssen umgehend wieder nach Hause geschickt werden.
Für Klassen- und Kursarbeiten gilt ebenfalls, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn die Schülerinnen und Schüler sich vor der Kursarbeit testen lassen oder alternativ einen gültigen Testnachweis (Teststelle, Ärzte nicht älter als 24 Stunden) vorlegen!
Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin (Abstand, Händedesinfektion / - reinigung, Maskenpflicht)!
Fernunterricht MSS 12 am 04. und 05.05.2021
Durch die Bodensanierungen müssen wir in der nächsten Woche am Dienstag, 04.05.2021, die komplette MSS 12 im Fernunterricht beschulen. Am Mittwoch ist diese Stufe aufgrund der Klassenarbeiten in den Stufen 9 – 10 ebenfalls im Fernunterricht. Die MSS 12 ist somit nächste Woche nur Montag (Gr. A), Donnerstag (Gr. B) und Freitag (Gr. A) im Wechselunterricht.
Die Schulleitung dankt der SV, dem Schulelternbeirat, dem örtlichen Personalrat und unserem Kollegium und Schulpersonal für das konstruktive, einander wertschätzende und offene Miteinander! Herzlichen Dank!
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung
Zusätzliche Testmöglichkeit MSS ab 29.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
grundsätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler seit dem 26.04.2021 verpflichtend zweimal wöchentlich einen Selbsttest hier vor Ort in der 1. Stunde machen oder eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Verpflichtung gilt auch bei einem späteren Unterrichtsbeginn.
Da besonders Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (MSS) nicht immer zur 1. Stunde Unterricht haben, bieten wir für diese eine alternative Testmöglichkeit an:
Täglich: 08:15 – 08:30 Uhr in R 228 (Bitte bei Frau Pott in ihrem Büro melden!)
Montag – Donnerstag: 1. große Pause in R 228
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung