Aufnahmekriterien
So wie es der Kooperationsvertrag vorsieht, gilt es folgende Aufnahmekriterien zu erfüllen:
1. Schulische Eignung
Für die Aufnahme in den eigenständigen Sportzug am Gymnasium auf der Karthause ist grundsätzlich eine „gymnasiale Eignung/Empfehlung“ vorzulegen.
Für die Klassenstufen 5 ist eine Empfehlung der Grundschule und für die/ab der Klassenstufe 7 der Schule notwendig, bei der der Schüler die Orientierungsstufe absolvierte.
Schüler, die mit der 10. Klasse eine Realschulausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen ebenfalls zur Aufnahme an das Gymnasium eine Empfehlung ihrer Schule.
Die schulischen Leistungen sollten in den Hauptfächern bezüglich der weiteren schulischen Ausbildung unbedenklich sein.
2. Sportliche Eignung
Sportfachverbände können ihre Nachwuchstalente, wenn diese eine Empfehlung für das Gymnasium haben, für die Aufnahme in den Sportzug vorschlagen.
Kinder, die sportlich interessiert sind aber noch nicht regelmäßig trainieren, können an einem normierten sportmotorischen Test des Gymnasiums teilnehmen, um sich für den Sportzug zu empfehlen.
3. Quereinsteiger
In den folgenden Klassenstufen besteht für „Quereinsteiger“ bei schulischer Eignung und sportlicher Empfehlung die Möglichkeit, das Verbundsystem Leistungssport-Schule zu nutzen.
Anträge zur Aufnahme werden von den betreffenden Sportfachverbänden der Nachwuchsathleten der Internatsleitung zur Prüfung und Weiterleitung an die Schulleitung übergeben.
4. Internatsbetreuung
Das Sportinternat bietet die Möglichkeit der Teilzeitbetreuung.
Die Aufnahme in die Internatsbetreuung erfolgt immer auf Antrag des kooperierenden Sportfachverbandes.
Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden die Schwerpunktsportsarten Fechten, Kanufahren/ -rennsport, Handball, Rudern, Schwimmen, Tischtennis, Tennis und Volleyball bevorzugt. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Internatsbetreuung sind immer die schulischen Voraussetzungen und die sportliche Perspektive.