Der Schulelternbeirat (SEB) 2023-2025

Als Schulelternbeirat haben wir die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Hierzu beraten und unterstützen wir und geben der Schule Anregungen und unterbreiten Vorschläge.

Wir vertreten die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Um die Mitwirkungsrechte wahrzunehmen, werden wir über alle wichtigen schulischen Angelegenheiten durch die Schulleitung informiert.

Angehört wird der Schulelternbeirat z.B. bei…

  • Veränderungen des Schulgebäudes und der Einrichtungen,
  • Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
  • Fragen zur Busbeförderung,
  • der Festlegung der beweglichen Ferientage.

Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen z.B.…

  • die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
  • die Erweiterung der Schule,
  • die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch.

Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist z.B. bei folgenden Maßnahmen notwendig:

  • Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
  • die Aufstellung der Hausordnung.

Komplettiert werden diese im Schulgesetz festgehaltenen unterschiedlichen Mitwirkungsrechte durch das volle Stimmrecht der Schulausschussmitglieder in der Gesamtkonferenz.

Mail an den SEB